• Kompetenzen .

    BDSF-Mitgliedschaft


    Gemäß den BDSF-Richtlinien können nur Personen aufgenommen werden, die über eine fundierte und fachspezifische Ausbildung verfügen und ein entsprechendes Maß Berufserfahrung besitzen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bezeichnung "BDSF-Sachverständiger" ein Qualitätssiegel ist.

  • Kompetenzen ..

    Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024


    Die vorhandene DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung dokumentiert meine Qualifikation nach einem weltweit gültigem Standard, gibt meinen Kunden und Behörden ein Höchstmaß an Sicherheit und weist meine Kompetenzen als Fachexperte nach.

  • Kompetenzen ...

    DEKRA zertifizierter Sachverständiger


    Ein DEKRA zertifizierter Nachweis meiner Qualifikation sichert Ihnen eine kompetente und objektive Beurteilung nach geltenden VDE Normen bzw. entsprechenden VdS Richtlinien zu.

  • Kompetenzen ....

    VDE-Mitgliedschaft


    Als VDE-Mitglied erhalte ich stets aktuelle Informationen und entscheidungsrelevante Fakten über Technik und Trends aus allen VDE Technologiegebieten. Meine Kunden profitieren zusätzlich durch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, die mir die Mitgliedschaft in einem der größten europäischen Verbände für Branchen und Berufe der Elektroindustrie ermöglichen.

  • Kompetenzen .....

    Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln


    Als befähigte Person (TÜV geprüft) zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln darf ich die ortsveränderlichen Betriebsmittel nach geltenden Normen DIN VDE 0701-0702 sowie DIN VDE 0105-100 überprüfen und die Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften bescheinigen.

Sachverständiger Gutachter BDSF
Zertifizierter Sachverständiger Gutachter
Dekra Sachverständiger Gutachter
Sachverständiger Gutachter
Gutachter Sachverständiger BDSF Zertifizierter Sachverständiger Gutachter Sachverständiger Gutachter Dekra Sachverständiger Gutachter VDE Gutachter Sachverständiger BDSF Zertifizierter Sachverständiger Gutachter Sachverständiger Gutachter Dekra Sachverständiger Gutachter VDE

Sachverständiger, Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik in Berlin und Brandenburg. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Allgemeine Informationen

Der Sachverständige ist eine unabhängige vertrauenswürdige Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Der Sachverständige hat seine Aufgaben stets

  • unabhängig

  • weisungsfrei

  • unparteiisch

  • gewissenhaft

zu erstatten.
Unparteiisches Verhalten des Sachverständigen erfordert, dass er bei der Auftragsdurchführung neutral verfährt und bei der Behandlung der Sachfragen den Grundsatz der Objektivität beachtet. So darf sich der Sachverständige weder mit den Interessen eines Beteiligten identifizieren, noch einen Beteiligten bevorzugt behandeln.

  • Privatgutachten

  • Gerichtsgutachten

  • Versicherungsgutachten

  • Schiedsgutachten

Darüber hinaus kann auch ein Wertgutachten fachkundig erstellt werden. Das Wertgutachten wird oft bei Gründung, Verkauf und für Versicherungen zum Zweck der Schadensregulierung, Risikoeinschätzung oder Wertermittlung benötigt.


BDSF-Mitgliedschaft

Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. gehört zu den ältesten Sachverständigenverbänden in Deutschland. Die anspruchsvollen Aufnahmebedingungen garantieren, dass nur besonders qualifizierte Bewerber akzeptiert und aufgenommen werden. Dies wiederum gibt Auftraggebern und Gerichten die Sicherheit, mit einem BDSF Sachverständigen / Gutachter einen qualifizierten und geprüften Sachverständigen an der Hand zu haben. BDSF Sachverständigen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachweis einer qualifizierten Ausbildung im Fachbereich

  • Mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung mit Nachweis von Projekterfahrung

  • Polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis eines einwandfreien Leumunds

Durch die Überwachung und Weiterqualifikation der BDSF Sachverständigen darf der Auftraggeber von einem konstant hohen Niveau und einer qualitativ hohen Leistung ausgehen. Alle BDSF Sachverständigen wurden nach einem langjährig erprobten Verfahren geprüft und zugelassen, so dass eine fachliche Prüfung der Qualifikation durch den Auftraggeber nicht mehr erforderlich ist.


Zertifizierung nach
DIN EN ISO/IEC 17024

Nach den Vorgaben der vorhandenen DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt. Über die DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu.


DEKRA zertifizierter
Sachverständiger
Elektroschadenbewertung
an der Gebäudetechnik

In der Elektrotechnik haben Fehler oft schwerwiegende und teure Folgen. Die Fähigkeit, Schäden bzw. Schwachstellen, welche im Laufe der Jahre zu Schäden führen können, in einer Elektroanlage zu erkennen sowie ihre Ursachen und Folgen zu beurteilen, zeichnet kompetente Sachverständiger aus.

Es wird heute immer wichtiger, Überspannungsschäden zu beurteilen bzw. den Unterschied zu erkennen, ob es sich um einen Überspannungsschaden oder einen Schmor- bzw. Allmählichkeitsschaden handelt. Auch hier sind kompetente Elektroschadenbewerter gefragt. Ein DEKRA zertifizierter Nachweis meiner Qualifikation als Elektrogutachter verleiht meinen Kunden die Sicherheit einer kompetenen und objektiven Beurteilung nach geltenden VDE Normen bzw. entsprechenden VdS Richtlinien.
Mein Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem Begutachtung von:

  • Ursachen und Folgen von Schäden in Elektroanlagen

  • Brandschutz in elektrischen Anlagen

  • Blitz und Überspannungsschäden in elektrischen Anlagen

  • Blitz und Überspannungsschäden an elektrischen Geräten

  • Unterscheidung zwischen Überspannungsschäden und Schmor bzw. Allmählichkeitsschäden

  • Innerer und äußerer Blitzschutz


Gutachter für Photovoltaikanlagen

Als Gutachter für die Photovoltaik-Anlagen biete ich neben der Aufnahme und Darlegung des Ist-Zustandes der geprüften PV-Anlage und ggbf. der gefundenen Mängel, auch die Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Instandsetzung der Anlage. Dabei können auch versteckte Mängel oder Montagefehler aufdeckt werden.
Die dokumentierten Mängel können als Grundlage für die Instandsetzung der Photovoltaikanlage und Reklamationen bei Herstellern dienen.


Ich biete Photovoltaik-Gutachten für:

  • Versicherungen

  • Banken

  • Private und gewerbliche Anlagenbetreiber

  • Installateure und Errichter der PV-Anlagen

  • Hersteller von Photovoltaik-Komponenten


e-Mobiliät - Fachexperte für
Home-Produkte und vernetzte Ladeinfrastruktur

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 9. März 2016 eine Ladesäulenverordnung (LSV) für Deutschland erlassen, mit der die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/94/EU zur Schaffung einer einheitlichen standardisierten Ladeinfrastruktur bei neu zu errichtenden Ladepunkten erfolgte.
Mit LSV sind die Mindestanforderungen an sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge geregelt. Sie beinhaltet z. B. Anforderungen an das Anmeldeverfahren und den Prüfungsumfang bei Inbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Ladestationen (Wallboxen und Ladesäulen) müssen, wie alle elektrischen Anlagen, einer Erstprüfung bei Errichtung bzw. Inbetriebnahme der Anlage und regelmäßigen, dokumentierten Wiederholungsprüfungen unterzogen werden. Die Prüfung muss die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der technischen Normen sowie besondere Herstellervorgaben für einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb erfüllen und dokumentieren. Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, z. B. eigene Normen für Ladestationen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen und an den Prüfer besonders hohe Anforderungen gestellt.


VDE-Mitgliedschaft

Sowohl meine Ausbildung als auch meinen bisherigen beruflichen Werdegang kann ich als solide Grundlage für meine jetzige Tätigkeit als Sachverständiger / Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik einbringen. Die vorhandene DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung dokumentiert meine Qualifikation als Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik nach einem weltweit gültigen Standard, gibt meinen Kunden und Behörden ein Höchstmaß an Sicherheit und weist meine Kompetenzen als Fachexperte nach. Ein DEKRA zertifizierter Nachweis meiner Qualifikation als Sachverständige sichert meinen Kunden eine kompetente und objektive Beurteilung nach geltenden VDE Normen bzw. entsprechenden VdS Richtlinien zu. Als VDE-Mitglied erhalte ich stets aktuelle Informationen und entscheidungsrelevante Fakten über Technik und Trends aus allen VDE Technologiegebieten.


TÜV: Befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

Für die Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel sowie den Betrieb elektrischer Anlagen gelten neue Regelungen. Es müssen hier die neue DIN VDE 0105-100 sowie DIN VDE 0701-0702 beachtet werden. Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels ist eine hohe, an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig.
Laut §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Änderungs- oder Instand-setzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

  • Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.

  • Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.

Diese Maßnahmen sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten. Auf der Grundlage der neuen Berufsgenossenschaftlichen Information BGI/GUV-I 5190 dürfen wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die erforderliche Qualifikationsstufe ist die Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf allein keine rechtsverbindlichen Prüfungen mehr durchführen. Sie kann diese Prüfungen realisieren, die Verantwortung liegt aber bei der Elektrofachkraft. Die Be- und Auswertung der Prüfergebnisse unterliegt der Verantwortung der befähigten Person. Dies ist durch geeignete Maßnahmen (eigenes Personal oder Hinzuziehung einer Elektrofachkraft) sicherzustellen.


Referenzen

Auswahl Referenzen/Auftraggeber

Seit Bestehen des Sachverständigenbüros habe ich Aufträge für unterschiedliche Auftraggeber abgewickelt.
Zu meinen Auftraggebern zählen mittlerweile namhafte Unternehmen aus der Industrie, Dienstleistungsunternehmen. Weitere Aufträge erhielt ich von Hausverwaltungen, Handwerksbetrieben, Versicherungsgesellschaften, Amtsgerichten und nicht zuletzt von Privatpersonen.
Nachstehend finden Sie eine kurze Auswahl meiner Auftraggeber.
Wenn Sie Näheres über unsere bisherigen Auftraggeber erfahren möchten, schauen Sie doch mal auf die folgenden Links.


Elektronikgutachten

Elektrotechnikgutachten,
Photovoltaikgutachten

 
  • Sachverständiger Gutachter Berlin Brandenburg
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